
*oder einer anderen Bindungsperson
Häufig hat es sich bei Familien etabliert, dass ausschließlich ein Elternteil für die Einschlafbegleitung zuständig ist; sei es, weil die Mama einschlafstillt oder weil der*die Partner*in erst spät nach Hause kommt. Wenn dann jedoch der Wunsch erweckt, diese Situation zu ändern, stoßen Eltern häufig auf großen Protest und Widerstand des Kindes. Das ist nur allzu verständlich, denn schließlich kennt es die Einschlafbegleitung – die eine besonders sensible Trennungssituation für das Kind darstellt – nicht anders.
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